Statuten (DE)           Revision 1. September 2010

EUR ING Schweiz                                                                    Organisation der Europäischen Ingenieure in der Schweiz

Art. 1 Name und Sitz

Es besteht eine Vereinigung mit dem Namen EUR ING Schweiz nach Art. 60 bis 79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB mit Sitz beim Sekretariat des Schweizerischen Registers der Ingenieure, Architekten und Techniker SIA in Zürich.

(Das Sitz des REG wechselte von Zürich nach Bern.

In der Vereinbarung mit dem SIA wurde der Sitz der EUR ING Schweiz Vereinigung nach Küsnacht ZH verlegt).

Art. 2 Zweck                                                                                                                                                                           

2.1 Vertretung der gemeinsamen Interessen der EUR ING Schweiz, gegenüber der Öffentlichkeit, der Behörden, den Berufsorganisationen, der Industrie und der Wirtschaft.

2.2 Förderung der Anerkennung des EUR ING Titels in der Schweiz und Europa.

2.3 Förderung der Freizügigkeit der Ingenieure, in und ausserhalb von Europa.

2.4 Unterstützung der Mitglieder durch Vermittlung von Auslandkontakten über die Organe von FEANI und ausländischer EUR ING Vereinigungen.

2.5 Verbindung mit ausländischen EUR ING Vereinigungen und gegenseitige Unterstützung.

2.6 Information über die Tätigkeit von FEANI, über die Situation der Ingenieure in Europa und weitere, die Ingenieure interessierenden Vorgänge.

2.7 Förderung persönlicher Kontakte unter den Mitgliedern.

Art. 3 Mitgliedschaft

3.1 Es können Personen aufgenommen werden, die den EUR ING Titel besitzen und in der Schweiz wohnhaft sind.

3.2 Aufgenommen können auch Personen werden, die einen EUR ING Titel in der Schweiz erworben, jedoch Wohnsitz im Ausland haben.

3.3 Ausnahmsweise können auch ausländische EUR ING aufgenommen werden, die besonders enge Beziehungen zu den schweizerischen Ingenieuren pflegen, beispielsweise durch Studium oder berufliche Zusammenarbeit.

3.4 Ueber eine Aufnahme entscheidet der Vorstand.

3.5 Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es seinen Verpflichtungen gegenüber der Vereinigung nicht nachkommt. oder wenn es der Vereinigung durch sein Verhalten erheblich schadet. Ueber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Rekursinstanz ist die Generalversammlung.

3.6 Es wird eine Namensliste der Mitglieder geführt und jährlich publiziert.

Art. 4 Organisation

4.1 Die Organe der EUR ING Schweiz sind:

  1. Generalversammlung
  2. Vorstand
  3. Rechnungsrevisoren

4.2 Generalversammlung

a) die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich, unter Angabe der Traktanden, drei Wochen im Voraus einberufen (Siehe noch 4.3 b).

b) Ausserordentliche Generalversammlungen findet statt:

  • auf Beschluss der Generalversammlung
  • auf Beschluss des Vorstandes
  • auf Begehren von einem Fünftel der Mitglieder, wenn dieses Begehren schriftlich an den Vorstand unter Angabe der verlangten Traktanden gestellt wird.

c) Zu den Obliegenheiten der Generalversammlung gehören:

  • Wahl des Präsidenten, der Mitglieder des Vorstandes - mit Ausnahme des Vertreters des Nationalkomitees - und der Rechnungsrevisoren.
  • Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung, sowie des Berichtes der Rechnungsrevisoren und Déchargeerteilung an den Vorstand für die Geschäftsführung.
  • Genehmigung des Tätigkeitsprogrammes und des Budgets.
  • Festsetzung des Jahresbeitrages.
  • Genehmigung der Statuten und deren Revision.
  • Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung.
  • Beschluss über die Auflösung der Vereinigung.

4.3 Vorstand

a) Die Geschäftsführung für die EUR ING Schweiz Vereinigung und der Vollzug der Beschlüsse der Generalversammlung obliegen einem aus mindestens drei, höchstens neun Mitglider bestehenden Vorstand.

b) Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Mitglieder sind wiederwählbar.

c) Der Vorstand konstituiert sich selbst.

d) Der Vorstand wird vom Präsidenten je nach Bedarf oder auf Wunsch von drei Mitgliedern einberufen.

e) Ueber die Vorstandssitzungen werden Beschlussprotokolle zuhanden aller Vorstandsmitglieder ausgefertigt.

Art. 5 Rechnungswesen

5.1 Die EUR ING Schweiz Vereinigung ist für seine Rechnung selbst verantwortlich. Für Verbindlichkeiten der Vereinigung haftet nur sein Vereinigungs-Vermögen.

5.2 Die Mittel für die Tätigkeit der EUR ING Schweiz Vereinigung werden aufgebracht durch:

  • Mitgliederbeiträge
  • zweckgebundene Beiträge weiterer Kreise an die Durchführung besonderer Aufgaben
  • Allfällige andere Einnahmen.

5.3 Besondere Aufgaben dürfen erst nach Sicherstellung der aufzuwendenden Mittel durchgeführt werden.

5.4 Die Rechnung der Vereinigung wird von zwei Rechnungsrevisoren geprüft. Sie erstatten alljährlich Bericht über die Rechnungsführung.

5.5 Die Rechnungsrevisoren werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt und sind wiederwählbar.

Art. 6 Beziehungen mit FEANI

6.1 Die EUR ING Schweiz Vereinigung steht in gegenseitigem Kontakt mit dem Schweizerischen Nationalkomitee von FEANI. Das Nationalkomitee delegiert eines seiner Mitglieder in den Vorstand der EUR ING Schweiz Vereinigung.

6.2 Die EUR ING Schweiz Vereinigung informiert das Generalsekretariat von FEANI über seine Tätigkeit und erlaubt die Weiterverbreitung dieser Information über dessen Medien. Anderseits leitet er dessen Mitteilungen an seine Mitglieder weiter.

6.3 Die EUR ING Schweiz Vereigung beteiligt sich an internationalen Aktionen zur Verbreitung der EUR ING Idee, soweit es seine Mittel erlauben.

6.4 Die EUR ING Schweiz Vereigung schliesst sich mit anderen EUR ING Vereinigungen in einer Dachorganisation zusammen, soweit dies möglich und sinnvoll ist.

Art. 7 Auflösung

7.1 Die EUR ING Schweiz Vereinigung wird aufgelöst, wenn es zwei Drittel der Mitglieder an der Generalversammlung verlangen oder wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.

7.2 Ueber die Verwendung eines allfälligen Reinvermögens entscheidet das Schweizerische Nationalkomitee von FEANI.

Art. 8 Genehmigung

Die vorliegenden Statuten wurden von der Generalversammlung am 15. März 1997 in Winterthur genehmigt mit dem damaligen Namen EUR ING Club Schweiz.

Die Namensänderung von "Club auf Vereinigung" wurde von der Generalversammlung am 31.03.2006 in Bern beschlossen.

Daher heisst die Vereigung seit 2006 konkret "EUR ING Schweiz".

Der Präsident: Rudolf Lerch

Der Quästor:   Harry Moosmann

Statuten Sept. 3. 2010.doc

 

           Die Statuten existieren in den verschiedenen Sprachen. In Fr und It werden sie noch eingefügt.

           Wenn es Sie vorgängig interessiert, können Sie über  lerch.ruedi@bluewin.ch  Einblick gewinnen.